Zugerland Verkehrsbetriebe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG & Ägerisee Schifffahrt AG

1. Vertragsgegenstand 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ) sowie der Ägerisee Schifffahrt AG (AeS) und Ihren Kunden. Sie sind ein Bestandteil der Buchung. Die SGZ und AeS verpflichten sich, die bestätigten Fahrten gemäss den publizierten und vereinbarten Konditionen durchzuführen. Bei einem Schiffsausfall infolge höherer Gewalt oder eines technischen Defektes, fällt der Vertrag dahin ohne jede Entschädigungsfolge für eine Partei. Die SGZ/AeS setzt alles daran, dem Kunden eine Alternative anzubieten. 

2. Vertragsabschluss 
Die Reservierung durch den Kunden kann telefonisch, online, schriftlich oder persönlich erfolgen. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Kunde definitiv reserviert. 

3. Teilnehmerzahl 
Bitte teilen Sie uns grössere Abweichungen der gemeldeten Personenanzahl bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass mit. Die definitive Personenzahl bis 48 Stunden vor dem Anlass. Zusätzliche Gäste werden zum selben Preis in Rechnung gestellt oder werden vor Ort an der Schiffskasse bezahlt. Bei Gruppenangeboten ab 10 Personen ist eine einheitliche Menüwahl pflichtig. 

4. Preise
Alle publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive dem aktuell gültigen schweizerischen Mehrwertsteuersatz. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Reduktionen für Halbtax oder GA nur gegen Vorweisung. Nicht anrechenbar bei Extra- oder Sonderfahrten.

5. Bezahlung 
Die Bezahlung ist auf den Schiffen mit den gängigen Zahlungsmitteln (Bar, Kreditkarte, Twint, RekaCard, Postcard, ec-Karte) möglich. Alternativ kann dem Gast der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt werden. Bei Online-Reservationen erfolgt sie per Kreditkarte (Abbuchung durch unsere Systemprovider Saferpay und Datatrans). 

6. Anzahlung 
Die SGZ/AeS behalten sich vor, für reservierte Fahrten eine Anzahlung des Fahrpreises in Rechnung zu stellen. Diese Anzahlung wird an die Fahrkosten angerechnet oder bei einer Annullierung unter Verrechnung der Umtriebskosten zurückerstattet. 

7. Annullation 
Bei einer Annullation des bestätigten Auftrages werden nachfolgende Kosten verrechnet.

Einzelpersonen Kursfahrten
Keine Annullations- und Umbuchungskosten 

Einzelpersonen Sonderfahrten (Öffentliche Fahrten ausserhalb des Fahrplans): 
Bis 2 Tage vor Anlass → kostenlos
Danach → 100 % des Gesamtbetrages (Schifffahrt/Gastronomie) 

Gruppen Kurs- und Sonderfahrten (Öffentliche Fahrten ausserhalb des Fahrplans): 
Bis 30 Tage vor Anlass → kostenlos 
Bis 14 Tage vor Anlass → CHF 300.– Bearbeitungsgebühr 
Bis 5 Tage vor Anlass → 50 % des Gesamtbetrages (Schifffahrt/Gastronomie) 
Danach bis Veranstaltungstag →  100 % des Gesamtbetrages (Schifffahrt/Gastronomie) 

Extrafahrten Schiffsmiete/Leistungen Schifffahrt: Bis 60 Tage vor Anlass → CHF 300.– Bearbeitungsgebühr
Bis 30 Tage vor Anlass → 50 % des Gesamtbetrages 
Danach bis Veranstaltungstag → 90 % des Gesamtbetrages 

Extrafahrten Gastronomie (GASTRONAUTIC/GASTRO ÄGERISEE): 
Bis 60 Tage vor Anlass  → effektive Kosten bzw. mind. CHF 500.–
Bis 30 Tage vor Anlass → effektive Kosten bzw. mind. 50 % 
Danach bis Veranstaltungstag → effektive Kosten bzw. mind. 90 % des Gesamtbetrages 

Für Fahrten mit Leistungen von Drittanbietern gelten spezielle Annullationsbedingungen. Diese sind auf dem Ticket oder der Auftragsbestätigung vermerkt. 

8. Datenschutz 
Die persönlichen Daten der Gäste werden gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Personalien an die Partner der SGZ und AeS weitergegeben. Indem sich der Gast für eine Veranstaltung anmeldet, ist er damit einverstanden, dass er in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. informiert wird. Wenn dies nicht erwünscht ist, kann er sich abmelden (reservation@zvb.ch oder 041 515 58 58). 

9. Gastronomie 
GASTRONAUTIC (SGZ) und GASTRO ÄGERISEE (AeS) sind die Pächter auf sämtlichen Schiffen der SGZ und AeS und sorgen für das kulinarische Wohl der Gäste. Die Beiziehung eines anderen Gastronomen ist nicht möglich. 

10. Absage der Veranstaltung 
In Ausnahmefällen behaltet sich die SGZ und AeS vor, Fahrten (ausserhalb des Kursbetriebes) mit wenig Anmeldungen zu verschieben oder bei stehendem Schiff durchzuführen. Die Gäste werden so schnell wie möglich über die Änderungen informiert. 

11. Haftung 
Entstehen durch fahrlässige oder mutwillige Handlungen der Gäste Schäden am Schiff, am Mobiliar oder an den Einrichtungen, haftet der Gast. Bei starker Verschmutzung wird ein zusätzlicher Reinigungsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Es ist verboten, innerhalb des Schiffes Feuerwerkskörper zu zünden oder Nägel, Schrauben, Klebestreifen, Farbe an den Wänden und Fenstern anzubringen. Werden die Schiffe dekoriert, wird dies mit der SGZ/AeS vorab vereinbart. Den Anordnungen des Schiffsführers ist Folge zu leisten. 

12. Schlussbestimmungen 
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und der SGZ und AeS ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtstand ist Zug.